kompatibel

kompatibel

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kom|pa|ti|bel 〈Adj.〉 Ggs inkompatibel
1. zusammenstimmend, zusammenpassend
● kompatible Geräte [<frz. compatible „vereinbar, verträglich“]

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kom|pa|ti|bel <Adj.; kompatibler, -ste> [engl. compatible < frz. compatible, zu: compatir = übereinstimmen < spätlat. compati = mitfühlen]:
1. (Med.) (von Medikamenten od. Blutgruppen) verträglich.
2. (bes. Technik, EDV) (von Geräten, Hard- u. Softwarekomponenten u. dgl.) zusammenpassend, sich kombinieren lassend, zu einem System zusammensetzbar.
3. miteinander vereinbar, zusammenpassend:
Ökologie und wirtschaftliche Interessen sind oft nicht k.

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I
kompatibel
 
[mittellat. compatibilis »verträglich«, »(zusammen)passend«], Eigenschaft von Software oder Hardware, trotz unterschiedlicher Herkunft oder Bauweise bzw. Struktur zusammenarbeiten zu können. Der Begriff »kompatibel« wird in allen EDV-Bereichen häufig benutzt und hat je nach Kontext leicht unterschiedliche Bedeutung. Lange Zeit war besonders häufig von »IBM-kompatibel« die Rede; damit waren Computer gemeint, die wie der ursprünglich von IBM auf den Markt gebrachte PC mit einem 8088-Prozessor und dem Betriebssystem DOS arbeiteten und bald eine marktbeherrschende Stellung erlangten. Heute wird in ähnlicher Bedeutung von »Windows-Rechner« oder einfach »PC« gesprochen (im Unterschied etwa zu Mac-Rechnern). Auch im Zusammenhang mit Normen und internationalen Standards wird das Wort »kompatibel« benutzt. Wichtig sind schließlich noch die abgeleiteten Ausdrücke aufwärts und abwärtskompatibel: »aufwärtskompatibel« bedeutet, dass ein Gerät oder Programm mit künftigen Versionen desselben Produkts verträglich ist, also etwa davon erzeugte Daten noch lesen kann. Im Gegensatz dazu meint »abwärtskompatibel«, dass die Spezifikationen des Vorgängermodells auch in der neueren Version unterstützt werden. Während Abwärtskompatibilität von kommerziellen Produkten erwartet werden kann und oft auch erreicht wird, ist fehlende Aufwärtskompatibilität ein wichtiger Grund für die Installation neuer Programmversionen. - Ggs.: inkompatibel.
II
kompatibel
 
[englisch-französisch, zu französisch compatir »übereinstimmen«],
 
 
 2) Logik: Bezeichnung für Aussagen, die einander nicht ausschließen, d. h., deren Konjunktion keinen Widerspruch darstellt.

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kom|pa|ti|bel <Adj.; kompatibler, -ste> [engl. compatible < frz. compatible, zu: compatir = übereinstimmen < spätlat. compati = mitfühlen]: 1. (Med.) (von Medikamenten od. Blutgruppen) verträglich. 2. (EDV) (von Hard- u. Softwarekomponenten) zueinander passend, zu einem System zusammensetzbar. 3. (Sprachw.) (von einzelnen Lexemen im Satz) syntaktisch-semantisch anschließbar, kombinierbar (z. B. der blaue Himmel). 4. miteinander vereinbar, zusammenpassend: Noch zeigt sich allzu oft, wie wenig k. Autoren, Grafiker und Software-Ingenieure sind (Woche 28. 3. 97, 20); Alles scheint mit allem k., die Ökologie mit der Wirtschaft, die Nachhaltigkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit (Woche 13. 3. 98, 8); ... das Immunsystem der Tiere umprogrammieren, sodass ihre Innereien mit dem menschlichen Organismus k. werden (Zeit 1. 7. 94, 33); das Justizministerium ist mit dem Innenministerium nicht k. (lässt sich nicht in Personalunion ausüben).

Universal-Lexikon. 2012.

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